
Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)
Die Sicherheit und Gesundheit aller Beteiligten auf der Baustelle haben oberste Priorität. Als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) übernehmen wir die gesetzlich vorgeschriebenen Koordinationsaufgaben auf Baustellen – mit dem Ziel, Unfälle zu vermeiden, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und für klare Abläufe zu sorgen.
Ob Neubau, Umbau oder Sanierung: Sobald mehrere Unternehmen auf Ihrer Baustelle tätig sind, ist ein SiGeKo in der Regel gesetzlich vorgeschrieben.
Unsere Leistungen als SiGeKo
In der Planungsphase
- Erstellung eines SiGe-Plans: Entwicklung eines umfassenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans, der Gefährdungen identifiziert und Schutzmaßnahmen definiert.
- Koordination der Beteiligten: Abstimmung mit Architekten, Fachplanern und ausführenden Firmen zur frühzeitigen Integration sicherheitsrelevanter Aspekte.
- Gefährdungsanalysen: Detaillierte Bewertung potenzieller Gefahrenquellen und Definition von Maßnahmen zur Minimierung der Risiken.
- Spezielle Sicherheitskonzepte: Entwicklung individueller Lösungen bei besonderen Gefahren wie Arbeiten in Höhen, engen Räumen oder an Verkehrswegen.
In der Ausführungsphase
- Überwachung der SiGe-Maßnahmen: Regelmäßige Kontrolle, ob Maßnahmen umgesetzt werden und ob Anpassungen notwendig sind.
- Koordination mehrerer Gewerke: Abstimmung der Arbeitsabläufe verschiedener Firmen zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen.
- Unterweisungen: Durchführung von Sicherheitsunterweisungen für Beschäftigte, um die Einhaltung aller Vorschriften zu gewährleisten.
- Dokumentation & Berichtswesen: Laufende Protokollierung aller sicherheitsrelevanten Vorgänge und Berichterstattung an den Bauherren.
Gesetzliche Grundlagen und Pflichten
Die Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) ergibt sich aus der Baustellenverordnung (BaustellV). Diese gilt für Bauvorhaben, bei denen mehrere Unternehmen tätig werden. In Kombination mit dem Arbeitsschutzgesetz und den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) werden konkrete Anforderungen definiert.
Brauche ich einen SiGeKo?
- Werden auf Ihrer Baustelle mehrere Unternehmen gleichzeitig oder nacheinander tätig?
- Überschreitet die Bauzeit mehr als 30 Arbeitstage und sind mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig?
- Treten besondere Gefahren auf, wie Arbeiten in Höhen, beengte Räume oder Verkehrsnähe?
- Möchten Sie Ihre Bauherrenpflichten vollständig und rechtskonform erfüllen?
Wenn Sie eine dieser Fragen mit „Ja“ beantworten, benötigen Sie einen SiGeKo.
Als Bauherr tragen Sie eine zentrale Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit auf Ihrer Baustelle.
Sobald mehrere Unternehmen auf einer Baustelle tätig sind – sei es gleichzeitig oder nacheinander – greift die Baustellenverordnung (BaustellV) und verpflichtet Sie zur Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo). Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im Zusammenspiel von BaustellV, Arbeitsschutzgesetz und den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB).
Bereits in der Planungsphase sind Sie verpflichtet, mögliche Gefährdungen zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu treffen. Dazu gehört insbesondere die Erstellung eines sogenannten SiGe-Plans, in dem alle sicherheitsrelevanten Aspekte berücksichtigt werden. Außerdem müssen Sie eine Vorankündigung an die zuständige Behörde übermitteln, sofern bestimmte Schwellenwerte überschritten werden – zum Beispiel mehr als 20 gleichzeitig Beschäftigte oder eine Bauzeit von über 30 Arbeitstagen.
Während der Ausführungsphase müssen Sie sicherstellen, dass die im SiGe-Plan festgelegten Maßnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden. Der SiGeKo übernimmt hier eine koordinierende und überwachende Rolle, um die Sicherheit aller Beschäftigten auf der Baustelle zu gewährleisten. Dazu gehören auch regelmäßige Sicherheitsbegehungen, die Abstimmung zwischen unterschiedlichen Gewerken und die Unterweisung der Arbeiter.
Ein frühzeitiges Einbinden eines SiGeKo schützt Sie also nicht nur rechtlich – es erhöht die Sicherheit aller Beteiligten, verbessert die Organisation und sorgt für einen reibungslosen Ablauf Ihres Bauvorhabens.
Unser Ablauf
Erstgespräch & Projektaufnahme
Wir klären die Anforderungen und den Leistungsumfang des SiGeKos und besprechen erste sicherheitsrelevante Besonderheiten.
Gefährdungsanalyse & Vorankündigung
Wir analysieren potenzielle Risiken auf Ihrer Baustelle und erstellen – sofern notwendig – die gesetzlich vorgeschriebene Vorankündigung für die zuständige Behörde.
Erstellung des SiGe-Plans
Basierend auf den Planungsunterlagen und den Besonderheiten der Baustelle erstellen wir einen individuellen SiGe-Plan inklusive Maßnahmenkatalog.
Baustellendokumentation & Unterweisungen
Wir koordinieren die Sicherheitsmaßnahmen auf der Baustelle, prüfen die Einhaltung des SiGePlans, unterweisen die Beschäftigten regelmäßig und stehen bei Fragen zur Verfügung.
Dokumentation & Nachbereitung
Alle sicherheitsrelevanten Vorgänge werden dokumentiert und regelmäßig ausgewertet. Bei Bedarf passen wir Maßnahmen an und sichern eine nachhaltige Umsetzung.
Fragen zur SiGe-Koordination?
Wir übernehmen die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheits- und Gesundheitskoordination für Ihr Bauprojekt – von der Planung bis zur Ausführung. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Unterstützung bei SiGe-Plan, Vorankündigung oder Baustellenkoordination benötigen.
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie persönlich, unabhängig und transparent.
Telefon:02770 911727
E-Mail:kontakt@staaden.net